Wer ist bzw. was tut der Zweckverband
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet sich selbst. Die für Gemeinden geltenden Vorschriften werden sinngemäß angewendet und sind in der Verbandssatzung geregelt.
Das Verbandsgebiet erstreckt sich über fünf Gemarkungen: Eschbach, Bremgarten (Hartheim a.Rh.), Grißheim (Neuenburg a.Rh.), Heitersheim und Tunsel (Bad Krozingen).
Die in der Verbandssatzung festgelegten Aufgaben übernimmt der Zweckverband im Verbandsgebiet anstelle der Gemarkungsgemeinden.
Organe des Zweckverbands sind die Verbandsversammlung, der Verbandsvorsitzende und der Verbandsdirektor
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung, tagt in der Regel 2 x jährlich. Die Verbandsmitglieder werden in dieser Versammlung durch die politischen Vertreter (Landrat, Oberbürgermeister, Bürgermeister) vertreten.
Die Verbandsversammlung legt die Grundsätze für die Tätigkeit des Zweckverbands durch den Verbandsvorsitzenden und den Verbandsdirektor fest und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse.
Verbandsvorsitzender und Verbandsdirektor
Gesetzlicher Vertreter des Zweckverbandes ist der ehrenamtliche, für fünf Jahre aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählte Verbandsvorsitzende. Er vertritt die Verbandversammlung nach außen und leitet deren Sitzungen als Vorsitzender.
Der hauptamtliche Verbandsdirektor leitet die Verbandsverwaltung, vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung und die Entscheidungen des Verbandsvorsitzenden.
Verbandsvorsitzender
Oberbürgermeister Volker Kieber
Stadt Bad Krozingen
Verbandsdirektor
Markus Riesterer
Stellvertretende Verbandsvorsitzende:
- 1. Bürgermeister Stefan Ostermaier, Gemeinde Hartheim am Rhein
- 2. Bürgermeisterin Sarah Michaelis, Gemeinde Eschbach
- 3. Bürgermeister Jens Fondy-Langela, Stadt Neuenburg am Rhein
- 4. Bürgermeister Christoph Zachow, Stadt Heitersheim
Aufgaben der Organe
- Politische und finanzielle Gesamtsteuerung
- Erstellung von Bebauungs- und Grünordnungsplänen
- Erschließung mit Straßen, Wasserleitungen und Abwasserkanälen, einschließlich Errichtung, Unterhaltung und Betrieb der erforderlichen kommunalen Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung)
- Grundsätze der Ansiedlungspolitik
- Erwerb und Veräußerung von Grundstücken
- Aufgaben der Gemeinden nach der Landesbauordnung
- Abschluss von Konzessionsverträgen
Gewerbepark Breisgau GmbH
Im Juli 1997 erfolgte die Gründung der Gewerbepark Breisgau GmbH durch den Zweckverband.
Die Gewerbepark Breisgau GmbH übernimmt Teile der Verwaltungsaufgaben, wie die Vermarktung, Vermietung und den Verkauf der Grundstücke und sonstige Tätigkeiten, wie beispielsweise den Unterhalt und die Pflege der öffentlichen Flächen. Darüber hinaus ist die Gewerbepark Breisgau GmbH Betreiberin des Sonderlandeplatzes Gewerbepark Breisgau (Bremgarten).
Die Erledigung der Verwaltungsaufgaben und Tätigkeiten der Gewerbepark Breisgau GmbH erfolgt in der Verbandsverwaltung, die vom hauptamtlichen Verbandsdirektor und Geschäftsführer Markus Riesterer geleitet wird.